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Schätze aus der Chronikgruppe: Bau einer Mühle in Oberbauerschaft Anno 1883

Heute im zweiten Teil zur Hofgeschichte des Hofes Ostermeier geht es um den Mühlenbau im Jahr 1883. Aus einer Akte im Archiv der Gemeinde Hüllhorst konnten wir folgende Informationen zum Mühlenbau entnehmen.

Am 2. Februar 1883 bekundete der Ackerwirt Ludwig Ostermeier auf dem Landratsamt in Lübbecke, dass er beabsichtigt auf dem Grundstück seines Bruders Friedrich Ostermeier in Oberbauerschaft auf der Stätte Nr. 3 (heute Oberbauerschafter Str. 45) ein Wohnhaus mit Mühlenanlage von Fachwerk unter einem Ziegeldach zu errichten. Daher reichte er in der Anlage einen Situationsplan (Zeichnung vom 09.12.1882 angefertigt von einem Maurer aus Lübbecke), eine Bassin-Zeichnung (undatiert) und einen Erläuterungsbericht ein und bittet um die Erteilung einer Konzessions-Genehmigung.

In dem Erläuterungsbericht heißt es: „Ludwig Ostermeier beabsichtigt in der Gemeinde Oberbauerschaft ein Mühlengebäude zum Betriebe einer Mühle und einer landwirtschaftlichen Maschine zum Dreschen und Häckselschneiden zu errichten. […] dieselbe (Mühle mit 1 oder 2 Mahlgängen) soll gewerblich betrieben werden, die Dresch- und Häckselmaschine jedoch nur zum eigenen Bedarf.“

Gemeindearchiv Hüllhorst A 812

Ludwig Ostermeier war zu diesem Zeitpunkt 42 Jahre alt. Der ledige Ackerwirt lebte und arbeitete auf der Stätte seines Bruders Friedrich. Hier war er auch geboren. Sein Bruder war der jüngste Sohn aus der ersten Ehe seines Vaters und somit der Erbe. Der Hofbesitzer war seit 1871 verheiratet und mit den Eheleuten lebten 1883 vier Kinder mit auf der Stätte. Auch ein weiterer unverheiratete Bruder lebte mit auf dem Hof.

Drei Wochen nach seinem ersten Antrag wurde sein Bruder Friedrich vom Amtmann Neumann in Hüllhorst vorgeladen und erklärte sodann, dass er dem Vorhaben seines Bruders die Einwilligung gegeben hat und auch für evtl. Schäden zusammen mit seinem Bruder aufkommt. Da eine Wassermühle betrieben werden sollte, musste ein Bassin im Berg angelegt werden. Dieser wurde durch zwei Stollen gespeist. Dafür mussten wiederum Rohrleitungen verlegt werden, damit das Wasser zur Mühle runterfließen konnte. Hier waren auch die Nachbargrundstücke betroffen. Daher wurde vorher festgestellt, wer für evtl. auftretene Schäden haftbar gemacht werden kann.

Am 10. April bittet Ludwig Ostermeier nun auch um die Genehmigung einer Mahlmühle mit Turbinenanlage und zwar von Steinfachwerk unter Ziegeldach. Die Mühle soll durch eine Turbine von 6-7 Pferdekräften in Betrieb gesetzt werden und außer den beiden Mahlgängen zeitweise ein Dresch- und eine Häckselmaschine in Bewegung setzen. Als Anlagen sind beigefügt eine Zeichnung der Turbinen-Anlage.

Anfang Juni hat das königliche Landratsamt zu Lübbecke eine Bekanntmachung verfasst. Eine Abschrift davon ging an den Amtmann Neumann in Hüllhorst. Er wurde aufgefordert die Anlagen 14 Tage öffentlich auszulegen und diese dann mit einer Bescheinigung über die Auslegung sowie evtl. Einwände zurück zu senden.

Am 16. Juni erscheint die Bekanntmachung im Öffentlichen Anzeiger für den Regierungsbezirk Minden Stück 24 Jahrgang 1883.

Amtliche Bekanntmachung – Gemeindearchiv Hüllhorst A 812

Am 2. Juli sendet Neumann die Pläne zurück an den Landrat in Lübbecke und fügt eine Bescheinigung bei. In dieser erklärt er, dass die Pläne vom 15. Juni bis 01. Juli ausgelegen haben und keine Einwände gegen das Vorhaben vorgebracht wurden.

Anfang August Genehmigung die königlich preußische Regierung zu Minden das Vorhaben. Daran sind aber einige Bedingungen geknüpft. So muss die Anlage den vorgelegten Zeichnungen entsprechen. Sollten durch die Anlage erhebliche Belästigungen oder Beschädigungen der benachbarten Grundstücke entstehen, muss sich der Unternehmer den Anordnungen der Polizei-Behörde unterwerfen. Außerdem muss vor Inbetriebnahme ein Attest des Kreisbaubeamten über die kommissionsmäßige Ausführung der Polizei-Behörde nachgewiesen werden.

Am 11. September beantragt Ostermeier dann noch den Einsatz eines Dampfkessels. Die Genehmigungs-Urkunde hierzu wird am 28. September erteilt. Erst am 8. Oktober übersendet der Landrat zu Lübbecke die Genehmigungsurkunde und bittet den Amtmann diese an Ostermeier auszuhändigen. Am 27. November geht folgende Information von Amtmann Neumann an Ostermeier: Inbetriebnahme wird hierdurch genehmigt.

Daher ist zu vermuten, dass die Bauphase nach der ersten Genehmigung Anfang August begonnen hat und Ende November abgeschlossen war. Ob Ludwig auch eine Ausbildung zum Müller gemacht hat, geht aus den Unterlagen nicht eindeutig hervor. Zuerst wird er ja als Ackerwirt und später als Mühlenbesitzer bezeichnet. Im Sterbeeintrag steht dann, dass der frühere Müller und Rentenempfänger verstorben ist.  Des Weiteren ist bekannt, dass von 1892 bis 1896 der Müller Heinrich Meier, welcher in der Nachbarschaft wohnte, bei der Ostermeierschen Mühle beschäftigt war. 1901 war der Müller Heinrich Eggersmann bei Ostermeiers tätig.

Eure Chronikgruppe: Christine Honermeyer und Dirk Oermann

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